Vermietung

Vermietung von Räumlichkeiten

Die Räumlichkeiten der Kapelle an der Archstrasse 4 können gemietet werden. Bitte orientieren sie sich an den unterstehenden Angaben und Dokumenten zur Hausordnung, zur Benützungsordnung und zur Tarifordnung. Laden Sie sich einen Benützungsvertrag (am Ende der Seite) herunter und senden sie ihn an die auf dem Dokument aufgeführte Adresse.

Hausordnung

In diesem Haus wollen wir Gott die Ehre geben. Sein Geist soll das Leben, Feiern und Arbeiten bestimmen. Aktivitäten die diesem Grundsatz widersprechen sind in diesem Haus nicht erwünscht. Die nachfolgende Hausordnung hilft, das reibungslose Neben- und Miteinander der Menschen, die in diesem Haus ein und aus gehen, zu ermöglichen.

Raumbenützung: Es besteht ein Belegungsplan für die Räume. Reservationen für Aktivitäten und für deren Vorbereitung werden in diesem Plan eingetragen.

Verantwortlichkeit: Die leitende Person der jeweiligen Veranstaltung ist verantwortlich für die Einhaltung dieser Hausordnung.

Zustand der Räume: Nach dem Gebrauch der Räumlichkeiten muss der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden. Die Räume sind sauber zu hinterlassen. Beim Verlassen des Hauses müssen die Fenster geschlossen, die Lichter gelöscht und das Gebäude abgeschlossen werden. Verursachte Schäden sind dem Liegenschaftsverantwortlichen sofort zu melden.

Heizung: Die Beheizung der Räume erfolgt ausschliesslich durch die dafür verantwortliche Person.

Küche: Geschirr Besteck und Gläser sind nach Gebrauch abzuwaschen und wieder am richtigen Ort zu versorgen. Backofen, Herd und Küchengeräte sind zu reinigen. Für grössere Mengen Geschirr kann der Geschirrspüler, nach vorgängiger Instruktion, gebraucht werden. Es dürfen keine Speisereste zurückgelassen werden. Geschirr, Besteck und Gläser werden nicht für private Zwecke ausgeliehen.

Kaffeemaschine: Die Kaffeemaschine im Saal darf nur von geschulten Personen bedient werden. Für die kleine Kaffeemaschine in der Küche muss der Kaffee selber mitgebracht werden.

Technische Geräte: Der Gebrauch der Tonanlage, der Projektoren und des Laptop sowie des Kopiergeräts ist den dafür geschulten Personen vorbehalten. Alle Geräte sind für den Gebrauch in der Liegenschaft bestimmt und dürfen nicht daraus entfernt werden, auch nicht leihweise.

Musikinstrumente: Die Benützung gemeindeeigener Musikinstrumente ist denen vorbehalten, die sachkundig damit umgehen können.

Nachtruhe: Auf die im Haus wohnenden Mieter ist gebührend Rücksicht zu nehmen. Ab 22:00 ist die Nachtruhe einzuhalten. Laute Gespräche vor dem Gebäude sind zu vermeiden. Bei lauten Veranstaltungen sind die Fenster ab 20:00 zu schliessen.

Rauchen, Alkohol: Das Rauchen und das Konsumieren von Drogen ist in allen Räumen verboten. Alkoholische Getränke dürfen nur an erwachsene Personen und nur mit Bewilligung ausgeschenkt werden.

Aufsicht: Kleinkinder dürfen sich nicht ohne Aufsicht in den Räumen aufhalten.

Parkordnung: Es ist grundsätzlich vorwärts zu parkieren. Vermietete Parkplätze dürfen nicht belegt werden. Diese sind bezeichnet. Einige Parkplätze auf der Seite zur Archstrasse sind nur an Werktagen und nur bis 20:00 vermietet. Für die übrige Zeit stehen sie zur Verfügung. Die Parkplätze sollen von Gemeindegliedern nur im Verkehr mit der Gemeinde benutzt werden.

Schlüssel: Für die Ausgabe von Schlüsseln ist der Liegenschaftsverantwortliche (LV) zuständig. Der Schlüssel ist persönlich und soll nicht an Dritte übertragen werden. Nicht mehr gebrauchte Schlüssel müssen dem LV zurückgegeben werden. Der registrierte Besitzer ist bei Verlust des Schlüssels für die entstehenden Kosten haftbar.  Der Verlust ist dem LV unverzüglich zu melden.


Benützungsordnung

Zweck

Das Gemeindehaus soll das Leben in unserer Baptistengemeinde ermöglichen und zur Ehre Gottes dienen. Darüber hinaus steht die Liegenschaft oder einzelne Räume davon auch den Gemeindegliedern, befreundeten Personen, Werken oder Vereinen für ihre Anlässe zur Verfügung. Die vorliegende Benützungsordnung schafft die Grundlage, um die Liegenschaft zweckmässig zu nutzen und deren Vermietung zu regeln.

Anwendungsbereich

Die Liegenschaft umfasst neben den Gemeinderäumlichkeiten eine Wohnung mit Nebenraumanteilen und Parkplätzen. Die vorliegende Regelung gilt nur für die Gemeinde-
Räumlichkeiten (in der Folge Kapelle genannt) und nicht für die vermietete Wohnung. Für die Benützung haben die von der Baptistengemeinde organisierten Veranstaltungen Priorität. Alle weiteren Veranstaltungen bedürfen einer Genehmigung.

Verantwortlichkeiten

Die Verantwortung für die Liegenschaft wird von der Gemeindeleitung (GL) wahrgenommen. Die GL kann diese an eine Liegenschaftsverantwortliche (LV) delegieren. Die Genehmigung zur Benützung der Kapelle für nicht gemeindliche Anlässe wird mit einem Benützungsvertrag geregelt und in schriftlicher Form erteilt.

Die Leitungsperson der jeweiligen Veranstaltung erhält den Benützungsvertrag, in dem die Dauer der Kapellenbelegung und der Mietpreis festgelegt ist, und übernimmt damit auch die Verantwortung für den Gebrauch der Räume und ist für allfällige Schäden haftbar.

Reservation

Für die Raumbelegung muss ein Gesuch bei der GL oder LV mit dem Reservations-Formular gestellt werden. Gesuche sind frühzeitig, spätestens jedoch 3 Wochen im Voraus zu stellen.

Hausordnung

Der ordnungsgemässe Gebrauch der Räume ist in der beiliegenden Hausordnung geregelt.

Die Hausordnung ist zwingender Bestandteil des Benützungsvertrages.

Für die nicht gemeindlichen Benützer gelten folgende zusätzliche Bestimmungen:

  1. Für Veranstaltungen von Dritten, (aussergemeindlich), wird in der Regel eine Miete erhoben. Die Mietpreise werden im Benützungsvertrag festgelegt. (gemäss Preisliste)
  2. Die Schlüssel-Übernahme und -Rückgabe erfolgt an den abgemachten Terminen.
  3. Der vereinbarte Mietpreis ist bei der Rückgabe geschuldet. Barzahlung ist nicht  erwünscht.
  4. Reinigung
    –     Die Reinigung der benutzen Räume ist Sache des Veranstalters. Die Böden sind zu wischen, die sanitären Einrichtungen (WC) sind zu reinigen.
    –     Nachreinigungen werden nach Aufwand separat in Rechnung gestellt.
    –     Mitgebrachte Gegenstände, Dekorationen und Anschauungsmaterial sind am Ende der Veranstaltung zu entfernen und mit dem Kehricht selber zu entsorgen.
  5. Geräte und Anlagen: Die Benützung der Kaffeemaschinen ist mit der Reservation zu regeln.
    Ton- und Bildanlagen, Projektoren und Kopierer dürfen nur gemäss Reservation benützt werden.
    Die Küche darf nur benützt werden, wenn eine entsprechende Reservation vorliegt.
  6. Haftung: Jede Haftung der Vermieterin wird ausgeschlossen. Die Benützung der Anlagen erfolgt auf Risiko und Gefahr des Mieters. Insbesondere lehnt die Vermieterin jede Haftung für Unfälle ab. Ebenfalls ausgeschlossen ist jede Haftung für Diebstähle. Der Mieter haftet für alle Schäden, welche bei der Benützung der Mietsache entstehen. Der Mieter verpflichtet sich, zur Mietsache Sorge zu tragen. Fehlendes Inventar, zerbrochenes Geschirr oder anderes defektes Material ist bei der Rückgabe zu melden und zu bezahlen.

Tarifordnung

Preisliste für Raum- und Gerätemiete

Räume:    Mietpreise in CHF:
½ Tag ganzer Tag*
Kapellenraum 60 .–   100 .–
Küche mit Kühlanlage + Geschirr 40 .–  60 .–
Gruppenraum 1, gross mit Klavier 25 .–  50 .–
Gruppenraum 2, klein, Hortraum 20 .–  40 .–
Pauschale für alle obigen Räume 120 .–  200 .–
Gruppenraum im Kellergeschoss 25 .– 50 .–
Gruppenraum im Erdgeschoss inkl. Apparate 60 .– 100.-

* Tagespreis inkl. Einrichten am Vorabendz


Geräte:

Tonanlage im Kapellenraum 20 .–  25 .–
Beamer 100 .– 100 .–
Kaffeemaschine/Bar inkl Kaffee und Kaffeerahm
– für die ersten 25 Portionen Kaffee, Pauschal 25 .– 25 .–
– für jeden weiteren Kaffee CHF -.50

Weitere Geräte nach Aufwand und Gebrauch


Küche

Benützung von Kochherd und Kochgeschirr 20.– 20.–
Benützung von Geschirrspüler (inkl. Spülmittel) 25.– 25.–

 


Nachreinigung nach Aufwand CHF 25.– /Stunde


Bei Mieten von mehreren Tagen aneinander, ab 2. Tag = 50% Reduktion pro Tag.


Die Mietpreise schliessen das Parken auf freien, eigenen Parkfeldern ein.


Gemeindeglieder bezahlen für ihre privaten Veranstaltungen nach Absprache mit der Gemeindeleitung 1/3 der obigen Preise.


Dokumente als PDF