Unsere Gemeinschaft

Wir sind Menschen auf dem Weg mit dem dreieinigen Gott

Wir treffen uns jeden Sonntag zum Gottesdienst um 10.00 Uhr.
Ab 09.00 Uhr ist die Gelegenheit, in Gemeinschaft zu beten.
Um 20.00 Uhr ist jeden Sonntag Gebetsabend in der Kapelle.

Die Kinder feiern mit uns und alle haben eine altersgerechte Vertiefung. Erwachsene mit Predigt, Kinder in Kinderhort und Kids-Treff. Menschen jeden Alters und jeglicher Couleur finden sich ein, um die Gemeinschaft vor Gott zu feiern. Schauen Sie vorbei. Lassen Sie sich anstecken von einer Gemeinschaft, die über das «Normale» hinausgeht.

Unter der Woche trifft sich die Gemeinde in Kleingruppen, um zu singen, zu beten, auszutauschen, Bibelstudium zu betreiben und um Gemeinschaft im kleineren Rahmen zu haben.

Wer wir sind

Was uns ausmacht

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Glaubwürdig glauben

Wie wir unseren Glauben leben

Baptisten haben ihre gemeinsamen Überzeugungen im Laufe der Zeit ausformuliert. Nachstehend werden sie aufgeführt und weiter unten kurz erläutertert. Wer es genauer wissen will, liest das hier.
Was Baptistengemeinden weltweit verbindet, fassen die Baptist Principles, die baptistischen Grundsätze, zusammen:

  • Die Bibel als Gottes Wort, daher alleinige Regel und Richtschnur für Glauben und Leben.
  • Die Gemeinde der Gläubigen, daher die Notwendigkeit von Mission und Evangelisation.
  • Die Taufe auf das Bekenntnis des Glaubens hin, daher Verbindung von Taufe und Gemeindemitgliedschaft.
  • Das allgemeine Priestertum aller Gläubigen, daher keine Ämterhierarchie (Rangordnung).
  • Die Selbständigkeit der Ortsgemeinde, daher kein mit besonderen Befugnissen ausgestatteter kirchlicher Überbau.
  • Glaubens- und Gewissensfreiheit, daher Trennung von Kirche und Staat.

Die Bibel als Gottes Wort

Geleitet durch die Erhellung durch den Heiligen Geist ist die Schrift DIE Referenz für Christen, wenn es um Lehre und Leben geht. Dazu muss sie gemeinsam gelesen werden. Und weil alle den Heiligen Geist haben, muss in den Fragen der Übereinstimmung bei den Überzeugen gemeinsam so lange gerungen werden, bis Einigkeit gefunden wird.

Die Gemeinde der Gläubigen

Kirche ist gestiftet von Jesus Christus und setzt sich zusammen aus Menschen, die gläubig sind und die sich selbst frei und willig dazu entschieden haben, zu glauben und dieser Gemeinschaft der Glaubenden anzugehören. In diese Gemeinschaft werden nun andere eingeladen. Auf diesem Weg als Gemeinschaft sprechen sie von ihrem Glauben in Mission, Evangelisation und Diakonie.

Die Taufe auf das Bekenntnis des Glaubens hin

Entschiedene Nachfolger Jesu bezeugen ihr verändertes Leben öffentlich durch die Taufe, die dem Bekenntnis ihres Glaubens folgt. Dies ist Antworten auf das Reden Jesu in ihr Leben hi-nein. Die sichtbare Konsequenz dieses Aktes ist die Zugehörigkeit zur Gemeinde vor Ort, weil das Leben in der Nachfolge sichtbare Unterstützung durch andere Nachfolgerinnen und Nachfolger braucht.

Das allgemeine Priestertum aller Gläubigen

Die Gemeinde lebt das allgemeine Priestertum aller Gläubigen. Es sind die Menschen und nicht ihre Titel, um die es die in den Gemeinden geht, die diese Überzeugung leben. Denn diese Überzeugung heisst, das Gott sein Reich auf dieser Erde mit Menschen baut, die er in die Gemeinde beruft, die ihr Leben von ihm berühren und verändern lassen, und nicht mit Religions-, Glaubens- und Kirchenfachleuten. Diese Menschen versuchen einander zu tragen, einander zu unterstützen, so gut es ihnen möglich ist, und gemeinsam nach dem Willen Gottes zu fragen.

Die Selbständigkeit der Ortsgemeinde

Jede Gemeinde verwaltet ihre Angelegenheiten vor Ort selbst. Das Denken, der Glauben und das Selbstverständnis der Gemeinde wird von der Gemeinde durch das gemeinsame Schriftstudium und das gemeinsame Hören auf Gott im Ringen um das gemeinsame Miteinander er-rungen. Die sich versammelnde Gemeinde bildet eine Kongregation. Teilen nun mehrere solche Kongregationen ihre Überzeugungen, können sie sich auch entscheiden, das Prinzip, wie sich die Gemeinde vor Ort verwaltet, auf eine Anzahl von Gemeinden hin anwenden und als Gemeinden beschliessen, einen Verbund von Gemeinden zu bilden, der nach dem Prinzip der Kongregation aufgebaut ist.

Die Glaubens- und Gewissensfreiheit

Wer für sich beansprucht, frei den Glauben und frei die Art der Versammlung wählen zu können, gesteht dies anderen auch zu. Sogar denjenigen, die nicht dieselbe Überzeugung und Auffassung, nicht denselben Glauben vertreten. Solche Gemeinden und Verbunde von Gemeinden treten dafür ein, dass kein Staat und keine Religionsgemeinschaft den Menschen vorschreiben darf wie, wann und wo sie zu glauben hätten. Deshalb ist es die Überzeugung solcher Versammlungen und Gemeinden, dass die Kirche und Staat getrennt sind und sie sich dafür einsetzen, dass die Glaubens- und Gewissensfreiheit für alle Menschen gilt.


Diese Überzeugungen werden auch „baptist principles“ genannt. Sie sind diejenigen Kennzeichen, an denen Baptisten aus aller Welt zu erkennen sind.

In der Geschichte führte dies dazu, dass die Baptisten eine aktive Rolle in der Gesellschaft und im Staat einnahmen. Weil sie den Menschen in seinem Menschsein ernst nahmen und ihm eine Freiheit in allen Entscheidungen seines Leben zugestehen, setzten sie sich dafür ein, dass dies allen Menschen gilt und kein anderer Mensch oder eine Kirche oder einen Organisation oder ein Staat die Menschen in ihren Entscheidungen bevormunden, unterdrücken, manipulieren oder zwingen dürfen.

Sie wurden «zum linken Flügel der Reformation». Baptisten engagierten sich in der jeweiligen Gesellschaft, in der sie lebten, als Salz und Licht für das Evangelium und seine Nachfolger.

Baptisten unterscheiden sich daher von den Gemeinschaftsbewegungen des 18. und 19. Jahrhunderts, die tendenziell zurückgezogener von der Welt ihr Christsein lebten und leben und die vor allem Wert auf die innere Glaubenswirklichkeit im Menschen legten.

Dieses Engagement der Baptisten war und ist nicht immer erwünscht in der Gesellschaft. Denn – und hier macht sich die Bezeichnung linker Flügel der Reformation bemerkbar – Baptisten traten und treten radikaler, offensiver in Politik und Gesellschaft auf als andere kirchliche Gemeinschaften. Der Preis für ihr Engagement für die Menschen ist, dass die Gemeinden und ihre Mitglieder bis weit in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts schikaniert und verunglimpft, ihre Kinder bei der Ausbildung benachteiligt und sogar einzelne Mitglieder auf der Strasse verprügelt wurden – im aufgeklärten Europa des 19. Jahrhunderts notabene.

Und die Geschichte dieses Zweigs der weltweiten Gemeinde Gottes wird weiter geschrieben…

Taufe? Na klar!

Information über die Taufe bei den Baptisten

Die Taufe ist seit der Zeit des Neuen Testaments ein Kennzeichen der christlichen Kirche. Im Laufe der Jahrhunderte entwickelten sich verschiedene Auffassungen über die Taufe, ihren Charakter, ihr Ziel, ihren Inhalt und nicht zuletzt über den Zeitpunkt ihrer Durchführung im Leben eines Menschen. Oft genug entzündeten sich Kämpfe und Verfolgungen an der Frage der Taufe – besonders zur Zeit der Reformation.
Die Baptisten sind eine der christlichen Freikirchen, die ihre Wurzeln in der Täuferbewegung zur Zeit der Reformation haben.

Die Taufe ist eine Sichtbarmachung vor menschlichen Zeugen, dass im Leben eines Menschen der Glaube an Jesus Christus wirklich und tief Fuss gefasst hat. Sie ist ein Bild dafür, dass die Vergebung der Sünden und die Verleihung des Ewigen Lebens in Jesus Christus im Leben des glaubenden Menschen stattgefunden hat. Demzufolge wird die Taufe bei den Baptisten an Menschen vollzogen, die Rechenschaft über ihren Glauben ablegen, ihren Glauben also selbst bezeugen können.

In neutestamentlicher Zeit und in der Alten Kirche – in manchen Kirchen und christlichen Gemeinden bis heute – wird die Taufe in der Regel durch Untertauchen des ganzen Menschen im Wasser gespendet. Diese Praxis vor Augen, kann Paulus in Röm 6,3-11 von einem »Eingetauchtwerden in Christus« sprechen, einem »Mitsterben (des alten Menschen) mit ihm«.

Die Taufe setzt beim Täufling Glauben (Mk 16,16; Apg 2,41; 18,8) und Umkehr (Apg 2,38; 3,19; 17,30; 26,20) voraus und ist nicht »übertragbar«.

Wir führen immer wieder Gesprächsabende über die Taufe durch. Dabei werden folgende Themen miteinander besprochen und diskutiert:

  • 1 Abend: Ich will mich taufen lassen ! – Warum?
  • 2 Abend: Was sagt eigentlich die Bibel über die Taufe?
  • 3 Abend: Was passiert eigentlich bei der Taufe?
  • 4 Abend: Getauft – und jetzt?
  • Ort: Kapelle, Archstrasse 4, 8800 Thalwil
  • Idealerweise findet die Taufe zwischen dem dritten und vierten Abend statt.

Wer sind die Teilnehmer?

Die Gesprächstreffen stehen allen offen, die sich

  • ein Bild davon machen wollen, was die Bibel über die Taufe sagt.
  • über die baptistische Taufpraxis informieren wollen.
  • aktuell mit dem Gedanken befassen, sich taufen zu lassen.
  • schon haben taufen lassen und anderen gerne darüber berichten wollen.

Es besteht kein Taufzwang. Die Gesprächsabende können auch einfach so besucht werden.

Die Bibel als Gottes Wort

Geleitet durch die Erhellung durch den Heiligen Geist ist die Schrift DIE Referenz für Christen, wenn es um Lehre und Leben geht. Dazu muss sie gemeinsam gelesen werden. Und weil alle den Heiligen Geist haben, muss in den Fragen der Übereinstimmung bei den Überzeugen gemeinsam so lange gerungen werden, bis Einigkeit gefunden wird.

Die Gemeinde der Gläubigen

Kirche ist gestiftet von Jesus Christus und setzt sich zusammen aus Menschen, die gläubig sind und die sich selbst frei und willig dazu entschieden haben, zu glauben und dieser Gemeinschaft der Glaubenden anzugehören. In diese Gemeinschaft werden nun andere eingeladen. Auf diesem Weg als Gemeinschaft sprechen sie von ihrem Glauben in Mission, Evangelisation und Diakonie.

Die Taufe auf das Bekenntnis des Glaubens hin

Entschiedene Nachfolger Jesu bezeugen ihr verändertes Leben öffentlich durch die Taufe, die dem Bekenntnis ihres Glaubens folgt. Dies ist Antworten auf das Reden Jesu in ihr Leben hi-nein. Die sichtbare Konsequenz dieses Aktes ist die Zugehörigkeit zur Gemeinde vor Ort, weil das Leben in der Nachfolge sichtbare Unterstützung durch andere Nachfolgerinnen und Nachfolger braucht.

Das allgemeine Priestertum aller Gläubigen

Die Gemeinde lebt das allgemeine Priestertum aller Gläubigen. Es sind die Menschen und nicht ihre Titel, um die es die in den Gemeinden geht, die diese Überzeugung leben. Denn diese Überzeugung heisst, das Gott sein Reich auf dieser Erde mit Menschen baut, die er in die Gemeinde beruft, die ihr Leben von ihm berühren und verändern lassen, und nicht mit Religions-, Glaubens- und Kirchenfachleuten. Diese Menschen versuchen einander zu tragen, einander zu unterstützen, so gut es ihnen möglich ist, und gemeinsam nach dem Willen Gottes zu fragen.

Die Selbständigkeit der Ortsgemeinde

Jede Gemeinde verwaltet ihre Angelegenheiten vor Ort selbst. Das Denken, der Glauben und das Selbstverständnis der Gemeinde wird von der Gemeinde durch das gemeinsame Schriftstudium und das gemeinsame Hören auf Gott im Ringen um das gemeinsame Miteinander er-rungen. Die sich versammelnde Gemeinde bildet eine Kongregation. Teilen nun mehrere solche Kongregationen ihre Überzeugungen, können sie sich auch entscheiden, das Prinzip, wie sich die Gemeinde vor Ort verwaltet, auf eine Anzahl von Gemeinden hin anwenden und als Gemeinden beschliessen, einen Verbund von Gemeinden zu bilden, der nach dem Prinzip der Kongregation aufgebaut ist.

Die Glaubens- und Gewissensfreiheit

Wer für sich beansprucht, frei den Glauben und frei die Art der Versammlung wählen zu können, gesteht dies anderen auch zu. Sogar denjenigen, die nicht dieselbe Überzeugung und Auffassung, nicht denselben Glauben vertreten. Solche Gemeinden und Verbunde von Gemeinden treten dafür ein, dass kein Staat und keine Religionsgemeinschaft den Menschen vorschreiben darf wie, wann und wo sie zu glauben hätten. Deshalb ist es die Überzeugung solcher Versammlungen und Gemeinden, dass die Kirche und Staat getrennt sind und sie sich dafür einsetzen, dass die Glaubens- und Gewissensfreiheit für alle Menschen gilt.


Diese Überzeugungen werden auch „baptist principles“ genannt. Sie sind diejenigen Kennzeichen, an denen Baptisten aus aller Welt zu erkennen sind.

In der Geschichte führte dies dazu, dass die Baptisten eine aktive Rolle in der Gesellschaft und im Staat einnahmen. Weil sie den Menschen in seinem Menschsein ernst nahmen und ihm eine Freiheit in allen Entscheidungen seines Leben zugestehen, setzten sie sich dafür ein, dass dies allen Menschen gilt und kein anderer Mensch oder eine Kirche oder einen Organisation oder ein Staat die Menschen in ihren Entscheidungen bevormunden, unterdrücken, manipulieren oder zwingen dürfen.

Sie wurden «zum linken Flügel der Reformation». Baptisten engagierten sich in der jeweiligen Gesellschaft, in der sie lebten, als Salz und Licht für das Evangelium und seine Nachfolger.

Baptisten unterscheiden sich daher von den Gemeinschaftsbewegungen des 18. und 19. Jahrhunderts, die tendenziell zurückgezogener von der Welt ihr Christsein lebten und leben und die vor allem Wert auf die innere Glaubenswirklichkeit im Menschen legten.

Dieses Engagement der Baptisten war und ist nicht immer erwünscht in der Gesellschaft. Denn – und hier macht sich die Bezeichnung linker Flügel der Reformation bemerkbar – Baptisten traten und treten radikaler, offensiver in Politik und Gesellschaft auf als andere kirchliche Gemeinschaften. Der Preis für ihr Engagement für die Menschen ist, dass die Gemeinden und ihre Mitglieder bis weit in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts schikaniert und verunglimpft, ihre Kinder bei der Ausbildung benachteiligt und sogar einzelne Mitglieder auf der Strasse verprügelt wurden – im aufgeklärten Europa des 19. Jahrhunderts notabene.

Und die Geschichte dieses Zweigs der weltweiten Gemeinde Gottes wird weiter geschrieben…

Wer sind die Baptisten Schweiz?

Wer wir sind und was wir wollen

Wer sind die Baptisten?

‹Baptisten› heisst auf Deutsch ‹Täufer›. Der Name wurde uns gegeben, weil wir im Unterschied zu den Volkskirchen keine kleinen Kinder taufen, sondern nur Menschen, die sich persönlich für den Glauben an Jesus Christus entschieden haben und darum auch getauft werden wollen. Denn wir halten den Glauben für eine Frage der eigenen Entscheidung, und Verantwortung.

Die Täufer sind Teil der reformatorischen Bewegung. Die Bibel ist ihnen massgebend für Glauben und Leben. Im Unterschied zur Reformierten Kirche meinen wir jedoch, dass die Bibel nicht nur für den Glauben Massstab sein soll, sondern auch für Aufbau und Struktur der Gemeinden. Baptisten wollen Gemeinden nach dem Neuen Testament sein. Das ist ein Ziel, das nie hinter uns, sondern immer vor uns liegt. Darin sehen wir uns mit allen verbunden, die das gleiche Ziel haben.

Baptistengemeinden in der Schweiz

In der deutschsprachigen Schweiz gibt es Baptisten seit 1847. Heute bestehen selbständige Gemeinden in Basel, Bern, Bischofszell, Bülach, Herisau, St.Gallen, Schaffhausen, Thalwil, Wettingen und Zürich, und die italienisch sprechende Gemeinde in Lugano. Diese Gemeinden sind seit 1924 im Bund der Baptistengemeinden in der Schweiz zusammengeschlossen. Zu ihnen gehören etwa 1400 Mitglieder.
Die Baptisten der französischsprachigen Schweiz sind der ‹Evangelischen Vereinigung von Baptistengemeinden französischer Sprache (Association Evangelique d’Eglises Baptistes de Langue Francaise)› angeschlossen. Weltweit gehören ca. 40 Millionen Baptisten dem Baptistischen Weltbund an.

Unsere Leitgedanken

  • Wir sehen jede Gemeinde am Ort als Teil der weltweiten Gemeinde, die sich zu Jesus Christus bekennt.
  • Wir betonen, dass Busse, Glaube, Taufe und Geistempfang Grundlage für die Gemeindezugehörigkeit sind.
  • Wir verstehen Gemeinde als Ort, an dem Nachfolge verbindlich gelebt und die biblische Botschaft verkündigt wird.
  • Wir erleben Gemeinde als Gemeinschaft, in weicher die verschiedenen Mitglieder einander verstehen, tragen und gemäss ihren Begabungen zum Zusammenleben beitragen.
  • Wir betrachten Gemeinde als Herausforderung, die befreiende Botschaft der Bibel für heutige Menschen glaubhaft zu leben und weiterzugeben.
  • Wir erfahren Gemeinde auch im Miteinander mit Glaubenden anderer Gemeinden und suchen das Gespräch und die Zusammenarbeit.
  • Wir leben Gemeinde in Unabhängigkeit vom Staat als Freikirche. Unsere finanziellen Aufwendungen werden durch freiwillige Gaben gedeckt.
  • Baptistengemeinden sind eigenverantwortlich und keiner Hierarchie unterstellt. Sie können daher eigene Profile und Prägungen haben.

Unser Anliegen

Das Anliegen ist, unser Leben und die Gemeinden nach der Heiligen Schrift zu führen und Jesus Christus zu erkennen und bekannt zumachen, damit Glaube, neues Leben und Gemeinden von Glaubenden entstehen. Dadurch kommt zugleich eine erneuernde Kraft in die Welt.

Wir sehen uns unter dem Auftrag Christi: ‹Geht hin in alle Weit und sagt das Evangelium allen Menschen. Wer glaubt und getauft wird, wird gerettet.› (Markus 16,15f)

Baptistengemeinde Thalwil

Baptisten – Wurzeln in der Geschichte

Name, Geschichte, Lehre und Leben des Bundes Schweizer Baptistengemeinden

Die Baptistengemeinden verstehen sich als Evangelische Freikirche, die sich mit der weltweiten Gemeinde Jesu Christi verbunden weiss.

1. Name und Geschichte

Aufgrund des Namens «Baptisten» könnte man annehmen, dass die Taufe das wesentliche Merkmal der Baptisten sei. Mit dem gleichen Missverständnis hatten sich schon die Täufer der Reformationszeit auseinanderzusetzen. In Wirklichkeit bildet die Taufe keineswegs das Zentrum baptistischer Lehre und Praxis. Die Zürcher Täufer der Reformation sind lediglich die geistigen Vorväter jener Baptisten, die den ihnen von aussen gegebenen Namen schliesslich als Selbstbezeichnung akzeptierten.

Tatsächlich gehen die Baptisten auf die unabhängigen Puritaner der englischen Reformation zurück. Im Jahre 1609 wurde in Amsterdam die erste Baptistengemeinde gegründet, die aus englischen Emigranten, geführt vom Cambridger Theologen John Smyth, bestand. Auf englischem Boden leitete 1610 der Jurist Thomas Helwys die erste Gemeinde. Etwa 25 Jahre später gelangte die junge Bewegung durch Auswanderer nach Nordamerika; der Mitbegründer des Staates Rhode Island, Roger Williams, war auch der Begründer der ersten Baptistengemeinde in den späteren USA.

Rapides Wachstum und die Ausbreitung über die ganze Welt setzten gegen Ende des 18. Jahrhunderts ein; zu nennen ist hier William Carey, der Begründer des modernen Missionszeitalters. Der Baptismus wuchs auch besonders unter der schwarzen Bevölkerung Nordamerikas, zu deren Geistlichen in neuerer Zeit Martin Luther King gehörte.

Die Verbreitung auf dem europäischen Kontinent begann im Jahre 1834 mit der Gründung der Gemeinde Hamburg durch Johann Gerhard Oncken (gestorben 1884 in Zürich). Heute gibt es in allen Erdteilen insgesamt rund 40 Millionen Baptisten in über 150’000 selbständigen Gemeinden, die dem 1905 gegründeten Weltbund der Baptisten angehören. Die Länder in Europa mit den grössten Mitgliederzahlen sind Grossbritannien (rund 200’000), die Ukraine (rund 106’000), Deutschland (rund 88’000), Russland (rund 83’000) und Rumänien (rund 75’000).

2. Lehre und Leben

Massstab für Lehre und Leben ist das Zeugnis des Alten und Neuen Testamentes; darüber hinaus gibt es kein allgemein verpflichtendes Glaubensbekenntnis. Dennoch sind Bekenntnisse von Anfang an für die jeweilige Situation formuliert worden. Zuletzt haben die deutschsprachigen Bünde in Europa eine «Rechenschaft vom Glauben» erarbeitet und 1977 ihren Gemeinden zum Gebrauch empfohlen. Diese «Rechenschaft vom Glauben» als Ausdruck und Zeugnis der Übereinstimmung der Gemeinden im Glauben wird stets neu herausgegeben.

Im Zentrum von Lehre und Leben steht Jesus Christus als Herr der Gemeinde. Voraussetzung für die Mitgliedschaft in einer Baptistengemeinde sind die persönliche Antwort des Glaubenden auf das Gnadenangebot Gottes in Jesus Christus und die Bereitschaft zu christlichem Leben und Dienst.

Die Baptisten kennen keine Taufe von Säuglingen. Der zu taufende Mensch muss die Verkündigung des Evangeliums selbst hören. Darauf antwortet er in der Hingabe an Jesus Christus und seine Gemeinde in der Taufe und in einem Leben unter der Herrschaft Jesu Christi. Gottes Handeln in der Taufe ist gewiss entscheidend; dazu gehört aber auch das im Glauben antwortende Handeln des Täuflings. Die Baptisten taufen deshalb Menschen auf das Bekenntnis ihres Glaubens. Die Taufe wird in der Regel öffentlich in einem Gottesdienst durch Untertauchen vollzogen.

In einer Baptistengemeinde als Gemeinde der Glaubenden sucht man das allgemeine Priestertum der Gläubigen zu leben. Es gibt keine Hierarchie der Ämter. Alle Glieder der Gemeinde sind gleichwertig und in gleichem Masse mitverantwortlich. Wortverkündigung, Abendmahl und Taufe können von jedem Mitglied, das von der Gemeinde dazu berufen wird, ausgeführt werden. Normalerweise üben jedoch ausgebildete Theologen diese Dienste aus.

Die Ortsgemeinde ist eine rechtlich eigenständige Grösse und verwaltet ihre Angelegenheiten einschliesslich der Berufung von hauptamtlichen Mitarbeitern selbständig durch die Gemeindeversammlung und durch einen von der Gemeindeversammlung gewählten Leitungskreis.
Für grössere Aufgaben wie theologische Ausbildung, Schulung, Diakonie, Evangelisation und Mission schliessen sich die Ortsgemeinden zu nationalen Bünden zusammen, die ihrerseits wieder in der Europäischen Baptistischen Föderation (EBF)und im Baptistischen Weltbund (BWA) zusammenarbeiten. Dieses Selbstverständnis und diese Struktur lassen viel Spielraum für nationale und regionale Ausprägungen der Bünde und Gemeinden.
Im Unterschied zu den meisten Täufern der Reformationszeit übernehmen Baptisten freiwillig Verantwortung in Staat und Gesellschaft. Als Freikirche sprechen sie sich aber für eine Trennung von Kirche und Staat aus. Sie vertreten das Prinzip der freien Kirche in einem freien Staat und setzen sich in der ganzen Welt für die Freiheit des Glaubens und des Gewissens ein.

3. Der Bund Schweizer Baptistengemeinden

In der deutschsprachigen Schweiz gibt es seit 1847 Baptisten. Die Gemeinde Zürich wurde 1849 gegründet. Heute bestehen selbständige Gemeinden in Basel, Bern, Bülach, , St.Gallen, Schaffhausen, Thalwil, Wettingen und Zürich. Zum Bund gehört auch die 1956 gegründete Baptistengemeinde in Lugano. In Rüschlikon besteht eine englischsprachige Gemeinde.

Seit 1924 sind diese Gemeinden im Bund Schweizer Baptistengemeinden zusammengeschlossen. Die Gesamtzahl beträgt heute rund 100 Mitglieder. Der Bund veranstaltet Schulungstagungen und unterhält u.a. Arbeitsabteilungen für Inlandmission sowie für Kinder-, Jugendarbeit. Gemeinden und Bund wissen sich verbunden mit mehr oder weniger selbständigen Werken innerhalb des Bundes. In aussenmissionarischer Hinsicht wissen sich die Gemeinden vor allem verbunden mit der Europäischen Baptistischen Mission (EBM International) mit ihren missionarischen und sozialen Aufgaben in Afrika und Südamerika.

Die finanziellen Bedürfnisse von Gemeinden und Bund werden durch freiwillige Beiträge der Mitglieder gedeckt.

Einige Baptistengemeinden bestehen auch in der französischsprachigen Schweiz. Sie stehen nicht in einer organisatorischen Verbindung zum Bund der Baptistengemeinden in der Schweiz.
Um der Verkündigung des Evangeliums und des Dienstes in der Welt willen begrüsst der Bund die Zusammenarbeit mit anderen Kirchen. Er ist darum Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der Schweiz (AGCK) und des Verbandes Evangelischer Freikirchen und Gemeinden in der Schweiz (VFG).

Die Verbundenheit vieler Baptisten mit Glaubenden aus anderen Kirchen kommt auch zum Ausdruck in ihrer Verbundenheit mit der Schweizerischen Evangelischen Allianz (SEA).

Gemeindeleitung

Verantwortung und Freude

Jeannette Weder
E-Mail

 

Stefan Gisiger
E-Mail

 

Rico Kolb
E-Mail

 

Berny Nussberger
E-Mail

 

Vermietung

Nutzen Sie unsere
Räumlichkeiten

Die Räumlichkeiten der Kapelle an der Archstrasse 4 können gemietet werden.
Bitte orientieren sie sich an den unterstehenden Angaben und Dokumenten zur Hausordnung, zur Benützungsordnung und zur Tarifordnung. Laden Sie sich einen Benützungsvertrag herunter und senden sie ihn an die auf dem Dokument aufgeführte Adresse.

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Hausordnung

Der ordnungsgemässe Gebrauch der Räume ist in der beiliegenden Hausordnung geregelt.

Die Hausordnung ist zwingender Bestandteil des Benützungsvertrages.

Für die nicht gemeindlichen Benützer gelten folgende zusätzliche Bestimmungen:

  1. Für Veranstaltungen von Dritten, (aussergemeindlich), wird in der Regel eine Miete erhoben. Die Mietpreise werden im Benützungsvertrag festgelegt. (gemäss Preisliste)
  2. Die Schlüssel-Übernahme und -Rückgabe erfolgt an den abgemachten Terminen.
  3. Der vereinbarte Mietpreis ist bei der Rückgabe geschuldet. Barzahlung ist nicht  erwünscht.
  4. Reinigung
    • Die Reinigung der benutzen Räume ist Sache des Veranstalters. Die Böden sind zu wischen, die sanitären Einrichtungen (WC) sind zu reinigen.
    • Nachreinigungen werden nach Aufwand separat in Rechnung gestellt.
    • Mitgebrachte Gegenstände, Dekorationen und Anschauungsmaterial sind am Ende der Veranstaltung zu entfernen und mit dem Kehricht selber zu entsorgen.
  5. Geräte und Anlagen: Die Benützung der Kaffeemaschinen ist mit der Reservation zu regeln.
    Ton- und Bildanlagen, Projektoren und Kopierer dürfen nur gemäss Reservation benützt werden.
    Die Küche darf nur benützt werden, wenn eine entsprechende Reservation vorliegt.
  6. Haftung: Jede Haftung der Vermieterin wird ausgeschlossen. Die Benützung der Anlagen erfolgt auf Risiko und Gefahr des Mieters. Insbesondere lehnt die Vermieterin jede Haftung für Unfälle ab. Ebenfalls ausgeschlossen ist jede Haftung für Diebstähle. Der Mieter haftet für alle Schäden, welche bei der Benützung der Mietsache entstehen. Der Mieter verpflichtet sich, zur Mietsache Sorge zu tragen. Fehlendes Inventar, zerbrochenes Geschirr oder anderes defektes Material ist bei der Rückgabe zu melden und zu bezahlen.

Hausordnung herunterladen

In diesem Haus wollen wir Gott die Ehre geben. Sein Geist soll das Leben, Feiern und Arbeiten bestimmen. Aktivitäten die diesem Grundsatz widersprechen sind in diesem Haus nicht erwünscht. Die nachfolgende Hausordnung hilft, das reibungslose Neben- und Miteinander der Menschen, die in diesem Haus ein und aus gehen, zu ermöglichen.

Raumbenützung: Es besteht ein Belegungsplan für die Räume. Reservationen für Aktivitäten und für deren Vorbereitung werden in diesem Plan eingetragen.

Verantwortlichkeit: Die leitende Person der jeweiligen Veranstaltung ist verantwortlich für die Einhaltung dieser Hausordnung.

Zustand der Räume: Nach dem Gebrauch der Räumlichkeiten muss der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden. Die Räume sind sauber zu hinterlassen. Beim Verlassen des Hauses müssen die Fenster geschlossen, die Lichter gelöscht und das Gebäude abgeschlossen werden. Verursachte Schäden sind dem Liegenschaftsverantwortlichen sofort zu melden.

Heizung: Die Beheizung der Räume erfolgt ausschliesslich durch die dafür verantwortliche Person.

Küche: Geschirr Besteck und Gläser sind nach Gebrauch abzuwaschen und wieder am richtigen Ort zu versorgen. Backofen, Herd und Küchengeräte sind zu reinigen. Für grössere Mengen Geschirr kann der Geschirrspüler, nach vorgängiger Instruktion, gebraucht werden. Es dürfen keine Speisereste zurückgelassen werden. Geschirr, Besteck und Gläser werden nicht für private Zwecke ausgeliehen.

Kaffeemaschine: Die Kaffeemaschine im Saal darf nur von geschulten Personen bedient werden. Für die kleine Kaffeemaschine in der Küche muss der Kaffee selber mitgebracht werden.

Technische Geräte: Der Gebrauch der Tonanlage, der Projektoren und des Laptop sowie des Kopiergeräts ist den dafür geschulten Personen vorbehalten. Alle Geräte sind für den Gebrauch in der Liegenschaft bestimmt und dürfen nicht daraus entfernt werden, auch nicht leihweise.

Musikinstrumente: Die Benützung gemeindeeigener Musikinstrumente ist denen vorbehalten, die sachkundig damit umgehen können.

Nachtruhe: Auf die im Haus wohnenden Mieter ist gebührend Rücksicht zu nehmen. Ab 22:00 ist die Nachtruhe einzuhalten. Laute Gespräche vor dem Gebäude sind zu vermeiden. Bei lauten Veranstaltungen sind die Fenster ab 20:00 zu schliessen.

Rauchen, Alkohol: Das Rauchen und das Konsumieren von Drogen ist in allen Räumen verboten. Alkoholische Getränke dürfen nur an erwachsene Personen und nur mit Bewilligung ausgeschenkt werden.

Aufsicht: Kleinkinder dürfen sich nicht ohne Aufsicht in den Räumen aufhalten.

Parkordnung: Es ist grundsätzlich vorwärts zu parkieren. Vermietete Parkplätze dürfen nicht belegt werden. Diese sind bezeichnet. Einige Parkplätze auf der Seite zur Archstrasse sind nur an Werktagen und nur bis 20:00 vermietet. Für die übrige Zeit stehen sie zur Verfügung. Die Parkplätze sollen von Gemeindegliedern nur im Verkehr mit der Gemeinde benutzt werden.

Schlüssel: Für die Ausgabe von Schlüsseln ist der Liegenschaftsverantwortliche (LV) zuständig. Der Schlüssel ist persönlich und soll nicht an Dritte übertragen werden. Nicht mehr gebrauchte Schlüssel müssen dem LV zurückgegeben werden. Der registrierte Besitzer ist bei Verlust des Schlüssels für die entstehenden Kosten haftbar.  Der Verlust ist dem LV unverzüglich zu melden.

Benützungsordnung

Das Gemeindehaus soll das Leben in unserer Baptistengemeinde ermöglichen und zur Ehre Gottes dienen. Darüber hinaus steht die Liegenschaft oder einzelne Räume davon auch den Gemeindegliedern, befreundeten Personen, Werken oder Vereinen für ihre Anlässe zur Verfügung. Die vorliegende Benützungsordnung schafft die Grundlage, um die Liegenschaft zweckmässig zu nutzen und deren Vermietung zu regeln.

Anwendungsbereich

Die Liegenschaft umfasst neben den Gemeinderäumlichkeiten eine Wohnung mit Nebenraumanteilen und Parkplätzen. Die vorliegende Regelung gilt nur für die Gemeinde-
Räumlichkeiten (in der Folge Kapelle genannt) und nicht für die vermietete Wohnung. Für die Benützung haben die von der Baptistengemeinde organisierten Veranstaltungen Priorität. Alle weiteren Veranstaltungen bedürfen einer Genehmigung.

Verantwortlichkeiten

Die Verantwortung für die Liegenschaft wird von der Gemeindeleitung (GL) wahrgenommen. Die GL kann diese an eine Liegenschaftsverantwortliche (LV) delegieren. Die Genehmigung zur Benützung der Kapelle für nicht gemeindliche Anlässe wird mit einem Benützungsvertrag geregelt und in schriftlicher Form erteilt.

Die Leitungsperson der jeweiligen Veranstaltung erhält den Benützungsvertrag, in dem die Dauer der Kapellenbelegung und der Mietpreis festgelegt ist, und übernimmt damit auch die Verantwortung für den Gebrauch der Räume und ist für allfällige Schäden haftbar.

Reservation

Für die Raumbelegung muss ein Gesuch bei der GL oder LV mit dem Reservations-Formular gestellt werden. Gesuche sind frühzeitig, spätestens jedoch 3 Wochen im Voraus zu stellen.

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Preise

Preisliste für Raum- und Gerätemiete

Räume:    Mietpreise in CHF:
½ Tag ganzer Tag*
Kapellenraum 60.–  100.–
Küche mit Kühlanlage + Geschirr 40.– 60.–
Gruppenraum 1, gross mit Klavier 25.– 50.–
Gruppenraum 2, klein, Hortraum 20.– 40.–
Pauschale für alle obigen Räume 120.– 200.–
Gruppenraum im Kellergeschoss 25.– 50.–
Gruppenraum im Erdgeschoss inkl. Apparate 60.– 100.–

* Tagespreis inkl. Einrichten am Vorabendz


Geräte:

Tonanlage im Kapellenraum 20.– 25.–
Beamer 100.– 100.–
Kaffeemaschine/Bar inkl Kaffee und Kaffeerahm
– für die ersten 25 Portionen Kaffee, Pauschal 25.– 25.–
– für jeden weiteren Kaffee CHF -.50

Weitere Geräte nach Aufwand und Gebrauch


Küche

Benützung von Kochherd und Kochgeschirr 20.– 20.–
Benützung von Geschirrspüler (inkl. Spülmittel) 25.– 25.–

 


Nachreinigung nach Aufwand CHF 25.– /Stunde


Bei Mieten von mehreren Tagen aneinander, ab 2. Tag = 50% Reduktion pro Tag.


Die Mietpreise schliessen das Parken auf freien, eigenen Parkfeldern ein.


Gemeindeglieder bezahlen für ihre privaten Veranstaltungen nach Absprache mit der Gemeindeleitung 1/3 der obigen Preise.

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